Neue Coro­na­ver­ord­nung

Neue Coro­na­ver­ord­nung

Auf­grund der Coro­na­ver­ord­nung vom 03.06.2021 ist bei der aktu­el­len Inzi­denz (> 35) der 

Zutritt auf den Ten­nis­platz nur mit einem „Geimpft‑, Getes­tet- oder Gene­se­nen­nach­weis“ mög­lich. (Test­nach­weis: Erwach­se­ne 24 Stun­den, Schü­ler 60 Stunden)

Für Per­so­nen, die die­se Vor­aus­set­zung erfül­len, ist sowohl Ein­zel und Dop­pel, als auch Grup­pen­trai­ning möglich.

Der Nach­weis liegt in eige­ner Verantwortung.

Bit­te hal­tet Euch an die­se Regel. Danke! 

Eure Vor­stand­schaft

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