Hygienekonzept TC Bad Waldsee
(Gültigkeit ab dem 22.08.2021)
Liebe Vereinsmitglieder,
der TC Bad Waldsee nimmt die noch andauernde Corona Pandemie ernst und daher bitten wir alle Mitglieder, Besucher und Freunde des TC Bad Waldsee die unten genannten Punkte einzuhalten.
Dieser Hygieneplan gilt als Richtlinie für das Verhalten auf der Anlage des TC Bad Waldsee. Eine SARS-CoV2-Infektion sollte, insbesondere auf der Anlage des TC Bad Waldsee, dringlichst vermieden werden. Es besteht die dringende Bitte an alle Personen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.
Für den TC Bad Waldsee orientieren wir uns an folgende Regeln und Empfehlungen vom Württembergischen Tennis-Bund e.V., welche maßgeblich auf der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV‑2 (Corona-Verordnung-CoronaVO) basiert. Das Hygienekonzept wird in Abhängigkeit der jeweiligen Corona-Verordnung Sport aktualisiert.
Angeglichen an die übergreifende Corona-Verordnung kehrt die neue Verordnung für den Sportbetrieb ebenfalls von den bisherigen Inzidenzstufen ab und fokussiert sich lediglich auf die Kategorisierung von immunisierten und nicht-immunisierten Personen.
Infektionsschutz:
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 außerhalb der Tennisplätze wird empfohlen.
- Es wird empfohlen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit zu erfassen. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
Regeln bzgl. Tennisspiel und Clubheim:
- Immunisierten Personen ist der Zutritt zum Trainings- und Übungsbetrieb im Freien und geschlossenen Räumen ohne Einschränkungen gestattet.
- Für nicht-immunisierte Personen, einschließlich Trainer*innen und Übungsleiter*innen ist der Trainings- bzw. Übungsbetrieb im Freien ohne Vorlage eines Test gestattet.
- Nicht-immunisierten Personen, die Sport im Freien ausüben ist die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis gestattet. Ohne Testnachweis ist nicht-immunisierten Personen aber die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen untersagt*.
- Bewirtschaftung: Getränkeausgabe erfolgt über die Kühlschränke.
*Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind oder Schüler*innen einer öffentlichen Schule oder einer entsprechenden Schule in freier Trägerschaft. Hier reicht die Vorlage eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen Nachweises der Schule.
Dieses Hygienekonzept basiert auf der Coronaverordnung des Landes Baden Württemberg (am Clubheim aushängend) und der Hygieneverordnung Sport des zuständigen Ministeriums für Sport des Landes Baden Württemberg (am Clubheim aushängend). Diese sind auch bei Widersprüchen diesem Hygieneplan übergeordnet. Des Weiteren wurden die Umsetzungsempfehlungen des WTB in das Hygienekonzept für Vereine und Verbandsspiele eingearbeitet. Für die Sportvereine der Stadt Bad Waldsee, gelten nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt Bad Waldsee, dieselben Richtlinien.
Mit freundlichen Grüßen,
Eure Hygienebeauftragten
Dr. Albert Paul und Dr. Rainer Eisele