Neue Coronaverordnung
Aufgrund der Coronaverordnung vom 03.06.2021 ist bei der aktuellen Inzidenz (> 35) der Zutritt auf den Tennisplatz nur mit einem „Geimpft‑, Getestet- oder Genesenennachweis“ möglich. (Testnachweis: Erwachsene 24 Stunden, Schüler 60 Stunden) Für Personen, die diese Voraussetzung erfüllen, ist sowohl Einzel und Doppel, als auch Gruppentraining möglich. Der Nachweis liegt in eigener Verantwortung. Bitte haltet Euch an diese Regel. Danke! Eure Vorstandschaft